Mittelgebirge und landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete
Die Erzeugung und Bereitstellung von biogenen Rohstoffen soll im ländlichen Raum der Mittelgebirgsregionen oder anderen landwirtschaftlich benachteiligten Regionen erfolgen (in Anlehnung an die Definition des EU-Landwirtschaftsrechts).
Landwirtschaftlich benachteiligte Regionen haben folgende Nachteile:
- schwach ertragfähige landwirtschaftliche Flächen,
- als Folge geringer natürlicher Ertragfähigkeit deutlich unterdurchschnittliche Produktionsergebnisse,
- eine geringe oder abnehmende Bevölkerungsdichte, wobei die Bevölkerung überwiegend auf die Landwirtschaft angewiesen ist.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 18/8832 https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/BT-Drs_18-8832_160620_0.pdf
In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirtinnen und Landwirte als Teilausgleich für ungünstige Standortbedingungen eine Ausgleichszulage.